Energieaudits nach DIN EN 16247-1 Nach dem novellierten EDL-G müssen Unternehmen, die nicht als Kleinstunternehmen bzw. nicht als kleine und mittlere Unternehmen einzustufen sind, erstmals bis zum 05. Dezember 2015 und dann alle 4 Jahre ein Energieaudit nach der DIN EN 16247-1 durchführen, sofern sie nicht ein Energie- oder ein Umweltmanagementsystem eingeführt haben.
Diese Vorschrift gilt sowohl für Dienstleistungsunternehmen als auch für Unternehmen des produzierenden Gewerbes.
Ein Energieaudit ist „ein systematisches Verfahren zur Erlangung ausreichender Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufs in der Industrie oder einer Industrieanlage oder privater oder öffentliche Dienstleistungen, zur Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen und Erfassung der Ergebnisse in einem Bericht” (EDL-G).
Die Energieaudits können von entsprechend geschulten und unabhängigen internen oder externen Auditoren durchgeführt werden.
Dr. Markus Helm ist vom Bundesamt für Ausfuhrkontrolle anerkannter Energieauditor.
Unternehmen sind von der Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits freigestellt, wenn sie ein Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach dem Umweltauditgesetz (EMAS) einführen.
Da die Einführung von Umwelt- oder Energiemanagementsystemen aufwendiger ist, genügt bei einer Überprüfung im Rahmen der Stichprobenkontrolle des BAFA (Bundesamtes für Ausfuhr- kontrolle) zwischen dem 05.12.2015 und dem 31. Dezember 2016 in diesen Fällen der Nachweis über den Beginn der Einrichtung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems.
Laut dem Merkblatt für Energieaudits der BAFA sind Unternehmen bei dieser vereinfachten Nachweisführung zudem gehalten, bis spätestens Ende des Jahres 2016 die Zertifizierung abgeschlossen zu haben.
Zur Zertifizierung von Umwelt- und Energiemanagementsystemen: Website des Umweltgutachters Dr. Markus Helm
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